Wissenswertes

Für Neu-Mitglieder:

Eine Mitgliedschaft in unserem Verein ist erst möglich, nachdem man mindestens 3 Jahre hintereinander eine Jahreskarte erworben hat. Zu den Pflichten eines Vereinsmitglieds gehört unter anderem die Verrichtung von 12 Arbeitsstunden pro Jahr. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


Abrufverzeichnis:

Abrufverzeichnis_0324

Die Ausgabe (Versand) erfolgt nur an aktive Vereinsmitglieder. Anforderung per Mail oder alternativ per Telefon beim Geschäftsführer.


Die Gewässerordnung gültig ab 2024 !!!

Gewässerordnung AIG 2024


Fangnachweise:

Fangnachweise AIG-Ville Koettinger See
Fangnachweise AIG-Ville Concordia See
Fangnachweise AIG-Ville Albert See

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